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Grundsteuer in Berlin – Das müssen Eigentümer und Mieter 2025 wissen

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine jährlich erhobene Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien in Deutschland – sie betrifft sowohl Eigentümer als auch Pächter von Erbbaurechten.
Berechnungsgrundlage ist der Wert der Immobilie, während der Hebesatz von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird.

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 14 Milliarden Euro zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen deutscher Städte und Gemeinden. Sie wird jeweils zum 1. Januar eines Jahres fällig.

Auch Mieter zahlen sie indirekt über die Nebenkostenabrechnung, da Vermieter diese Kosten fast immer weitergeben. Damit ist nahezu jeder in Berlin – ob Eigentümer oder Mieter – von der Grundsteuer betroffen.

Warum ist die Grundsteuer in Berlin so relevant?

Der Berliner Immobilienmarkt steht 2025 unter starkem Druck: steigende Preise, Wohnungsknappheit und Mietregulierungen belasten Eigentümer und Investoren gleichermaßen.

Mit der Grundsteuerreform 2025 hat sich das System grundlegend geändert. Statt veralteter Einheitswerte aus den 1960er-Jahren wird jede Immobilie nun individuell bewertet, basierend auf:

  • Lage und Grundstücksgröße,
  • Art und Nutzung des Gebäudes,
  • und weiteren wertrelevanten Faktoren.

Dadurch werden Bewertungen realistischer – allerdings können sich die Steuerbeträge je nach Lage in Berlin deutlich unterscheiden. Da Berlin einen der höchsten Hebesätze Deutschlands hat, wirkt sich die Reform hier besonders stark aus.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Formel lautet:

Grundstückswert × Steuermesszahl × Hebesatz

  • Grundstückswert: der durch das Finanzamt ermittelte Immobilienwert,
  • Steuermesszahl: bundesweit einheitlicher Multiplikator je nach Nutzungsart,
  • Hebesatz: von der Stadt Berlin festgelegter kommunaler Faktor.

Wann kann die Grundsteuer reduziert oder erlassen werden?

Ein Erlass der Grundsteuer ist laut §§ 32–34 GrStG möglich, wenn:

  • es sich um ein denkmalgeschütztes Objekt mit hohen Instandhaltungskosten handelt,
  • die Immobilie durch Brand oder Wasserschäden unbewohnbar ist,
  • die Mieteinnahmen um mehr als 50 % gesunken sind (25 % Erlass),
  • oder keine Einnahmen erzielt werden (50 % Erlass).

Was bedeutet das für Eigentümer und Mieter?

Eigentümer und Vermieter können die Grundsteuer als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen und zugleich als Werbungskosten steuerlich absetzen.

Mieter zahlen sie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung, tragen also indirekt zur Finanzierung der städtischen Infrastruktur bei.

 

Erhalten Sie ein Schreiben vom Finanzamt Berlin zur Grundsteuerreform, sollten Sie sich an Ihren Steuerberaterwenden. Er übermittelt die erforderlichen Angaben und prüft die Berechnung. Anschließend erhalten Sie Ihren Grundsteuerbescheid mit der neuen Bewertung.

Weitere offizielle Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

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